Häufige Fragen und Antworten
Wird beim Kauf einer IHL-Wohnung eine Maklergebühr fällig?
Nein, die Neubau-Wohnungen werden durch uns, als befugter Immobilienmakler provisionsfrei verkauft.
Welche Zusatzkosten fallen beim Wohnungskauf an, die nicht im Kaufpreis enthalten sind?
- Beim Kauf einer Wohnung fallen folgende Nebenkosten an:
3,5 % des Kaufpreises für die Grunderwerbsteuer (Bemessungsgrundlage nach Grunderwerbsteuergesetz)
1,1 % des Kaufpreises für die Grundbuchseintragung (Bemessungsgrundlage nach Grunderwerbsteuergesetz)
1,8 % zuzüglich 20 % USt für die Kaufvertragserrichtung und -abwicklung sowie die Treuhandschaft, Barauslagen und Beglaubigungskosten lt. Gebührenordnung - Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung bzw. Finanzierungsabwicklung
- Kosten für Sonderwünsche
Welche Leistungen habe ich als Käufer beim Kauf einer Eigentumswohnung zu erbringen?
- Möblierung
- Duschwand
- Beleuchtungskörper (inkl. Montage)
- Beschattung (Jalousien etc.), Farbgebung gemäß Vorgaben des Architekten/Bauherren
- Küche inkl. Anpassung der Anschlüsse, sofern die Standardinstallation nicht ausreicht.
- Zusätzliche elektrische Anschlüsse über den Standard lt. Bau-und Ausstattungsbeschreibung hinausgehend
- Bepflanzung des Gartens
Wo finde ich Detailinformationen zum Bauvorhaben bzw. meiner Wohnung?
Sie finden alle Detailinformationen in unserem Exposé. Dieses enthält die Bau- und Ausstattungsbeschreibung sowie die Verkaufs- und Übersichtspläne der Wohnungen und des Bauvorhabens.
Zudem finden Sie dort Informationen zur Kaufsabwicklung, Übergabe und zu Sonderwünschen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass alle auf unserer Website gezeigten Visualisierungen unverbindlich sind und das fertiggestellte Bauvorhaben von der Visualisierung abweichen kann.
Alle Flächenangaben sind Circa-Angaben. Planänderungen bleiben vorbehalten, und die eingezeichnete Möblierung dient lediglich als unverbindlicher Einrichtungsvorschlag.
Die Möblierung ist nicht im Kaufpreis enthalten. Die genauen Leistungen finden Sie in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Exposé). Die angegebenen Maße sind Rohbaumaße, wobei Maßtoleranzen von bis zu 3 % möglich sind. Für Möbeleinbauten sind unbedingt Naturmaße zu nehmen und zu berücksichtigen.
Die angegebene Gartenfläche kann vom Naturmaß abweichen. Bepflanzungen und Böschungen sind symbolhaft dargestellt.
Sonderwünsche sind genehmigungs- und aufpreispflichtig sowie termingerecht beim Bauträger schriftlich anzumelden. Die Entscheidung liegt beim Bauträger.
Wer errichtet den Kaufvertrag?
Die Kaufvertragserrichtung und -abwicklung erfolgen durch unsere Partnerkanzleien.
Wie erfolgt die Zahlung des Kaufpreises bis zur Fertigstellung der Wohnanlage?
Die Kaufpreiszahlung erfolgt in sieben Raten gemäß dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) §10, Ratenplan B. Gemäß dem jeweiligen Baufortschritt werden die Raten direkt vom Vertragserrichter vorgeschrieben.
Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne bei Fragen zur Verfügung! Sie können uns über unser Kontaktformular erreichen oder uns telefonisch unter +43 5242 65 691 0 kontaktieren.
Sie sind auch herzlich eingeladen, uns während unserer Öffnungszeiten in unserem Büro zu besuchen:
Alte Landstraße 44, 6123 Terfens, Vomperbach.